AGB

AGB

I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen
und vorvertraglichen Verhandlungen, unabhängig von Art und
Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger
Geschäftsverbindungen.

II. Ausschließlichkeit
Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der dietz-IT.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn
dietz-IT ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Dem formularmäßigen
Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widerspricht
die dietz-IT hiermit ausdrücklich.

III. Angebote
1. Schriftliche und mündliche Angebote sind freibleibend.
2. Angegebene Preise und/oder Gebühren verstehen sich als Nettopreise.
3. Arbeitszeiten werden in Arbeitseinheiten von jeweils 5 min angegeben und abgerechnet. 1 AE = 5 min

IV. Vertragsschluss
Im Falle mündlicher Auftragserteilung geht die Gefahr von Übermittlungsfehlern
auf den Kunden über.

V. Vertragsinhalt
1. Die Darstellung von Beschaffenheitsmerkmalen in Produkt- und Pro –
jekt beschreibungen sind keine Garantiezusagen. Die Zusage einer Ga –
rantie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der dietz-IT.
2. Hinsichtlich Individual-Software besteht kein Anspruch auf
Bereitstellung eines Benutzer-Handbuches.

VI. Lieferung
1. Die Lieferung der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
2. Verbindliche Liefertermine bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
Schriftform.
3. Ist die dietz-IT innerhalb der vereinbarten Frist zur Lieferung oder
Leistung nicht in der Lage, so kann der Kunde nach erfolglosem
Ablauf einer von ihm festzusetzenden Nachfrist von wenigstens drei
Wochen vom Vertrag zurücktreten.
4. Der Rücktritt wegen Überschreitung der Lieferfrist ist ausgeschlossen,
wenn dietz-IT die Überschreitung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat.

VII. Untersuchung- und Rügepflicht
1. Der Kunde ist verpflichtet, alle Lieferungen und Leistungen unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung der
Lieferungen und Leistungen, zu untersuchen und Mängel schriftlich
unter genauer Beschreibung zu rügen.
2. Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind ausgeschlossen,
wenn der Kunde offensichtliche Mängel der Lieferungen und
Leistungen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung rügt.
3. Bei Lieferung von Programmen der dietz-IT teilt diese dem Kunden
schriftlich mit, dass die Software in vollem Umfang funktionsfähig ist,
und fordert den Kunden zur Abnahme auf. Der Kunde kann daraufhin
die Software prüfen. Für den Fall, dass Abnahmefähigkeit vorliegt,
wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen
nach der schriftlichen Mitteilung der dietz-IT, die Abnahme schriftlich
gegenüber dietz-IT erklären. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine
Abnahme durch den Kunden, so gilt die Abnahme dennoch als vorgenommen.
Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zugang des
Schreibens beim Kunden. Zahlt der Kunde nach Inbetriebnahme der
gelieferten Software die Vergütung ohne Beanstandung, so steht dies
einer Abnahme der Software gleich.
Die Abnahme kann wegen Vorliegens von unwesentlichen Mängeln
nicht verweigert werden.

VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die dietz-IT behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis
sämtliche Forderungen der dietz-IT gegenüber dem Kunden aus der
Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig entstehenden
Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen
Verträgen, beglichen sind.
2. Die gelieferte Ware darf weder verpfändet noch sicherungsübereignet
werden.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, ist die dietz-IT berechtigt, die Vorbehaltsware auf
Kosten des Kunden zurück zu nehmen oder Abtretung der
Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
4. Die Forderungen des Kunden aus einer weiteren Veräußerung der
Vorbehaltsware werden zur Sicherung sämtlicher Forderungen der
dietz-IT an die dietz-IT abgetreten. Der Kunde ist widerruflich
berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen und wird sie
an die Dietz-IT weiterleiten.
5. Eine Be- oder Verarbeitung der Ware erfolgt für die dietz-IT als
Hersteller, ohne sie zu verpflichten.

IX. Leistungsumfang
1. Dem Kunden ist die Benutzung des Maschinencodes nur auf der vereinbarten
Anzahl von Rechnern gestattet.
2. Jeglicher Quellcode, Objektcode, Entwicklungsdokumentationen,
Excel-Tabellen und Makros bleiben Eigentum der dietz-IT.
3. Dem Kunden ist der Zugriff auf Datenbanken nur mit den von der
dietz-IT bereit gestellten Programmen gestattet. Der direkte Zugriff
über allgemeine Schnittstellen mit Standartprogrammen wird dem
Kunden ausdrücklich untersagt. Handelt der Kunde dem zuwider, so
erlischt die Gewährleistung auf richtige Funktion.
4. Weiterentwicklung und Fehlerbeseitigung von Individual-Software
sind nach besonderer Beauftragung und nach Aufwand zu vergüten.

X. Gewährleistung
1. Die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln an Lieferungen und
Leistungen verjähren in einem Jahr ab Ablieferung bzw.
Inbetriebnahme der Software.
Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit besteht nur dann,
wenn diese ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. dietz-
IT weist darauf hin, dass nach dem Stand der Technik es nicht möglich
ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen.
Erweist sich eine Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde dietz-IT
eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. dietz-IT ist berechtigt, die
gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen
Kosten durchgeführt werden kann, und wenn die andere
Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden
mit sich bringen würde.
Für die Durchführung der Nacherfüllung stehen dietz-IT zwei
Versuche zu.
dietz-IT übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software
speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit
Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen
Hardware zusammenarbeitet.
2. Die dietz-IT haftet dem Kunden gegenüber maximal bis zur Höhe
ihres Vergütungsanspruchs gegen den Kunden.
3. Hinsichtlich speziell für den Kunden bestellter Artikel, vorgenommen
Rechner-Konfigurationen und individuell für den Kunden bereit
gestellten Programmen ist das Rücktrittsrecht für den Kunden ausgeschlossen,
es sei denn, die Lieferungen und Leistungen weisen einen
Mangel auf oder es liegt eine sonstige von der dietz-IT zur vertretende
Pflichtverletzung vor.
4. Werden vom Kunden oder von sonstigen Dritten Programme von
dietz-IT geändert, oder andere, nicht von dietz-IT bezogene,
Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Programms der
dietz-IT oder des Systems beeinträchtigt, so ist dietz-IT für entstehende
Schäden nicht haftbar.
5. dietz-IT haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet dietz-IT
nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt
wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Eine
Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist,
wegen Personenschäden, Rechtsmängeln, nach dem
Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt
unberührt.

XI. Widerrufsbelehrung
1. Dem Kunden steht bei Fernabsatzverträgen, sofern er Verbraucher
ist, ein Widerrufsrecht gemäß § 312 d, Abs. 1, Satz 1 BGB in
Verbindung mit § 355 BGB zu. Er kann seine Vertragserklärung innerhalb
von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform oder
durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens
mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder
der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

dietz-IT e. Kfm.
Bäderstraße 5
72285 Pfalzgrafenweiler
Tel.: 0 74 45 / 85 814-0
Fax: 0 74 45 / 85 814-49

XII. dietz-IT ist eine eingetragene Marke.

XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pfalzgrafenweiler.